Schlichtung (außergerichtliche Streitbeilegung)

Schlichtung oder außergerichtliche Streitbeilegung ist ein Konfliktlösungsverfahren, bei dem ein neutraler Dritter (ein Schlichter) zwei Parteien hilft, ihre Differenzen ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Im Gegensatz zu einer Schiedsgerichtsbarkeit ist die Schlichtung nicht bindend – die Parteien können das Ergebnis ablehnen und trotzdem vor Gericht gehen.

Das Verfahren funktioniert so: Ein neutraler Vermittler hört beide Seiten an, analysiert die Positionen und unterbreitet Lösungsvorschläge. In Deutschland bieten Institutionen wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schlichtungsstellen an, die spezialisiert auf Wettbewerbsstreitigkeiten sind. Der große Vorteil: Schlichtung ist deutlich schneller, kostengünstiger und diskreter als Gerichtsverfahren. Die Gespräche bleiben vertraulich, was besonders für Unternehmen wichtig ist, die ihren Ruf schützen möchten.

Für Unternehmer, die beispielsweise eine Abmahnung erhalten haben, kann eine Schlichtung eine sinnvolle Alternative sein – schneller Ausgang, weniger Anwaltskosten, und oft bessere Chancen auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung.