ESG-Berichtspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung von Unternehmen, regelmäßig und öffentlich über ihre Leistung in den Bereichen Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) zu berichten. In der EU wird diese Pflicht durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) reguliert, in Deutschland auch durch das Lieferkettensorgfaltgesetz (LkSG).
Konkret bedeutet das: Unternehmen müssen dokumentieren, wie sie Klimarisiken managen, welche Arbeitsbedingungen in ihrer LieferketteEine Lieferkette ist das Netzwerk von Unternehmen, Prozessen und Aktivitäten, das notwendig ist, um ein Produkt vom Rohstoff bis zum Endkunden zu bringen. herrschen, wie divers ihre Führungsebene ist und welche ethischen Standards sie befolgen. Der Bericht muss extern verifiziert und öffentlich gemacht werden. Für große und mittlere Unternehmen ist dies keine freiwillige CSR-Übung mehr, sondern Compliance-Anforderung mit rechtlichen Konsequenzen.
Für Karrieremacher bedeutet das: ESG-Expertise wird zur Kernkompetenz. Wer versteht, wie man ESG-Daten erfasst, analysiert und in Geschäftsstrategien übersetzt, wird zur gefragten Fachkraft – ob im Controlling, in der Nachhaltigkeitsleitung oder im Risk Management.


